Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen anloger Produkte sowie Bedingungen für Planungsdienstleistungen der office4you Büroeinrichtungen GmbH
Unsere Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Gegenüber letzteren nur insoweit, als dies die gesetzlichen Bestimmungen zulassen.
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser AGB sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.
2. Vertragsschluss / Angebot – Angebotsunterlagen
2.1. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der unverzüglichen Lieferung durch uns zustande.
2.1.1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird. 2.2. Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes oder der Planungsleistung umfassend und abschließend fest. Eine subjektive Beschaffenheitsvereinbarung gilt im Geschäftsverkehr nur als vereinbart, wenn diese ausdrücklich in Textform niedergelegt wurde.
2.3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Abweichungen in Struktur und Farbe bei Kaufgegenständen gegenüber dem Ausstellungsstück oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten etc. bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Hölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.
2.4. Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit Verträgen (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Es sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie bindend.
2.5. Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Kunden.
2.6. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Plänen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform, es sei denn, er hat die Rechte daran erworben.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Kaufpreise „ab Werk“, ohne Verpackung und Lieferung. Sämtliche zusätzlichen Leistungen, insbesondere das Verbringen der Ware in die Räumlichkeiten, das Aufstellen und die Montage der Ware werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Werden bei beauftragten Planungsleistungen vom Kunden nach Abschluss der Ausführungsplanung oder Freigabe der Pläne Änderungen veranlasst, so werden die Planungsänderungen nach Zeitaufwand vergütet.
3.2. Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
3.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis/Preis für die Planungsleistung (ohne Abzug) 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
3.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
3.5. Rechnungen sind sofort fällig. Wir behalten uns vor, nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Zahlungsziele verschieben nicht die Fälligkeit, sondern bezeichnen lediglich das kalendermäßig bestimmt späteste Datum der Zahlung vor Auslösung weiterer Kosten.
4. Lieferzeit, Montage / Annahmeverzug
4.1. Der Beginn der von uns angegebenen oder ausdrücklich in Textform vereinbarten Lieferzeit setzt die erfolgte Abklärung aller technischen Fragen und Übergabe aller für die Lieferung/Planung erforderlichen Daten voraus. Der Lauf der Lieferzeit/Planungszeit beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung. Für Fristen und Termine, die keinesfalls überschritten werden dürfen (Fixgeschäft) muss diese Vereinbarung ausdrücklich und unmissverständlich in Textform vereinbart sein. Ist der avisierte oder vereinbarte Lieferzeitpunkt mit dem Zusatz „voraussichtlich“ versehen, so stellt dies ausdrücklich nicht die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins dar. In derartigen Fällen hat der Kunde nach Ablauf von 12 Wochen über den voraussichtlichen Liefertermin hinaus nach vorheriger Fristsetzung von 2 Wochen das Recht, sich von seiner Verpflichtung zu lösen und vom Vertrag zurückzutreten.
4.2. Wir stehen für die rechtzeitige Beschaffung des Liefergegenstandes nur ein, soweit wir den Liefergegenstand bzw. die dafür erforderlichen Zulieferungen rechtzeitig erhalten. Wir werden aber den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferungen informieren. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von uns zu vertreten ist, obliegt dem Kunden. Sollten wir infolge höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Epidemien oder Pandemien an der Lieferung von Sachen oder Ausführungen von Planungsleistungen gehindert sein, sind wir berechtigt, nach Behebung des Hindernisses innerhalb von 3 Wochen zu liefern. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unter Lieferanten oder Zulieferern eintreten. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, so werden wir von der Lieferungsverpflichtung frei. Der Kunde wird seinerseits von der Abnahmeverpflichtung frei, wenn eine Lieferung oder Leistung während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem verbindlichen Lieferzeitpunkt trotz Fristsetzung nicht erfolgt ist. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in den o.a. Fällen jeweils nicht.
4.3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Verwendungsstelle muss ausgeräumt und frei zugänglich sein, evtl. Vorarbeiten müssen abgeschlossen und die Wege für die Vertragung der Gegenstände durch das Montageteam müssen frei sein. Die angebotenen Preise gelten für eine störungsfreie, ungehinderte und durchgehende Montage. Die Kalkulation basiert auf üblichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag zwischen 7-18 Uhr. Sollten die genannten Voraussetzungen nicht gegeben sein, werden Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt bei Zuwiderhandlungen vorbehalten.
Die Montage erfolgt gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Planung. Nachträgliche Änderungswünsche (sei es hinsichtlich der Positionierung oder der Art und des Umfangs der Möblierung) müssen schriftlich vereinbart werden. Bei Küchen hat ein Montageauftrag ausschließlich an uns zu erfolgen. Eine unmittelbare Nähe zum Aufstellungsort für Lagermöglichkeit und Materialbearbeitung wird vorausgesetzt.
Zum Zwecke der für die Montage erforderliche Planung stellt der Kunde dem Unternehmen korrekt bemaßte Pläne und Lichtbilder zur Verfügung. Alternativ kann der Kunde einen kostenpflichtigen Planungs- oder Aufmaßservice des Unternehmens in Anspruch nehmen. Wird der kostenpflichtige Aufmaßservice des Unternehmens in Anspruch genommen, so muss der Kunde gewährleisten, dass zum Termin des Aufmaßes der finale bauliche Zustand vorliegt. Sollten zum Montagetermin Abweichungen auftreten, so haftet der Kunde für die daraus entstehenden Mehrkosten gemäß Ziffer 13. Der Kunde informiert das Unternehmen unaufgefordert über die Tragfähigkeit von Wänden, die Art und den Verlauf von Versorgungsleitungen sowie etwaige Besonderheiten. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Maße, Angaben und Unterlagen. Stellt sich bei der Montage heraus, dass die baulichen Gegebenheiten von den Angaben des Kunden abweichen, haftet dieser für die daraus entstehenden Mehrkosten (erneute Anlieferung, Zwischenlagerung Mehraufwand).
4.4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzugs können wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Annahme der Ware setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.5. Kommt der Kunde im Fall des Annahmeverzugs einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach, oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
4.6. Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 4 Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.7. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
5. Versandbedingungen – Gefahrenübergang
5.1. Erfüllungsort für unsere Leistungen gegen über Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist der Sitz unserer Gesellschaft. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf), geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transportunternehmer/ die Transportperson über. Dem Kunden obliegt die Versicherung der Ware für den Transport.
5.2. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.
5.3. Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart sowie die Versicherung vor.
5.4. Wird Ware vom Kunden an uns zurück übersandt, trägt er allein die Gefahr der vollständigen und sicheren Verpackung der Ware sowie den Transport. Ihm obliegt der Nachweis der fachgerechten Verpackung/ des fachgerechten Transports.
6. Gewährleistung
6.1. Soweit keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung in Textform greift, gilt für Verbraucher die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Im kaufmännischen Verkehr gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
6.2. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt auch dann, wenn der Kunde nicht Kaufmann im Sinne des HGB aber Unternehmer iSv § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
6.3. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind uns bei Eintreffen der Lieferung auf dem Lieferschein bzw. Empfangsschein anzuzeigen. Beanstandungen verborgener bzw. versteckter Mängel sind uns nach Art und Menge innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung in Textform unter Angabe der Fabrikationsnummer bzw. des Lieferdatums anzuzeigen. Die Anzeigepflicht für Verbraucher beträgt 2 Wochen.
6.4. Mängel bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Dies gilt insbesondere bei Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, wie die bei Naturprodukten wie Echtholzfurnier oder Leder unvermeidbaren Farbabweichungen bzw. Unregelmäßigkeiten der Struktur. Diese stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material- noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.
6.5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als vertraglich vereinbart verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.6. Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind in dem oben genannten Fall ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
6.7. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungszeit stellen wir sämtliche im Rahmen der Gewährleistung erforderlichen Ersatzteile oder Ersatzlieferungen sowie den Einsatz des mobilen Kundendienstes ohne Berechnung zur Verfügung.
6.8. Soweit der Kunde Rechte aus den Rückgriffsregelungen des §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf Schadensersatz – soweit gesetzlich zugelassen – aus.
7. Haftung
7.1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie ausdrücklich abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie typischerweise erfasst ist.
7.2. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer, kardinaler Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
7.3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
7.4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Rücktritt
Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, uns jedoch nicht bekannt waren. Für den Kunden ist der Rücktritt vom Vertrag in den in Ziff.4 und 6 benannten Fällen möglich.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) sämtlicher uns gegen den Kunden aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche. Ist der Kunde Kaufmann, so bleiben alle von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung besonders pfleglich zu behandeln. Wir sind jederzeit zur Augenscheinseinnahme berechtigt. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Neuwert zu versichern, Belege dafür sind und auf Anforderung vorzulegen.
9.3. Der Kunde ist zur Verarbeitung, Weiterveräußerung oder anderweitigen Weitergabe unserer Waren oder Planungsunterlagen vor Übergang der Eigentumsrechte nicht berechtigt, es sei denn er hat sich beim Kauf von Sachen als Wiederverkäufer bei uns registriert.
9.4. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an uns ab.
9.5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur widerruflich unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an uns erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung an uns der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde dies dem Vollstreckungsorgan sofort mitzuteilen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
9.6. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert sicherungsübereigneter Waren und abgetretener Forderungen 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
9.7. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug trotz 2-maliger Mahnung, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunden ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung von uns, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
9.8. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
10. Anzuwendendes Recht
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Gerichtsstand – Erfüllungsort
11.1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.
11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort.
Widerrufsrecht des Kunden bei Fernabsatzverträgen
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht bei einem Vertrag, der ausschließlich durch Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde, ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
Widerrufsrecht
Der Verbraucher hat das Recht, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist an unsere auf dieser Website im Impressum ersichtlichen Geschäftsadresse zu Händen der Geschäftsleitung mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über der Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Wir tragen die Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 70,00 EUR innerhalb Deutschlands und 140,00 EUR innerhalb der übrigen EU und nicht-EU Staaten geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist oder die Ware nicht ordnungsgemäß für die Rücksendung verpackt wurde.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren oder Planungsleistungen, die nicht vorgefertigt sind, sondern für deren Herstellung eine individuelle Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt u.a. vorzeitig bei Verträgen
- zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Ende der Widerrufsbelehrung